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Open Source Software III

Maßgeblich für die jeweiligen Rechte und Pflichten des Kunden und des Anbieters, etwa bei Mängeln der Software, ist die Einordnung des zugrunde liegenden Vertrages. Neben der reinen Überlassung der Software werden häufig auch weitere, kostenpflichtige Dienstleistungen vereinbart, wie Versand, Installation und Einrichtung, Anpassung oder die Ergänzung der Software. Diese haben wiederum Einfluss auf die Haftung.

Verbreitet sind folgende Vertragstypen:

Die Software wird gegen Vergütung zur Nutzung auf Dauer überlassen, etwa durch Vertrieb als Open Source Software auf Datenträger einschließlich Dokumentation. Häufig wird die Vergütung dann zwar nicht für die Open Source Software selbst, sondern nur für vorgenannte, ergänzende Leistungen des Anbieters bezahlt. Werden die Leistungen dem Kunden aber als Einheit angeboten, wird regelmäßig Kaufrecht für diesen Vertrag anwendbar sein.

Die Software kann andererseits entgeltlich für einen vorbestimmten, zeitlichen Rahmen zur Nutzung überlassen werden, etwa als kostenpflichtiger Download. Insoweit wäre Mietrecht maßgeblich.

Ein Leihvertrag liegt vor, soweit die Software für einen bestimmten Zeitraum kostenlos zur Nutzung überlassen wird. Ohne zeitliche Beschränkung und Kündbarkeit wäre andererseits von einer Schenkung auszugehen. Hier gilt beispielsweise, dass der Schenkende lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.

Die Klärung der Frage, ob und welche Leistungen vereinbart wurden, kann ebenso wie die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragstypen im Einzelfall schwierig sein. Umso größer sind die Anforderungen an eine eindeutige, vertragliche Vereinbarung als sichere Grundlage für eine Zusammenarbeit.

Die vielfältige Nutzungsmöglichkeit von Open Source Software sorgt für hohe Anwenderzahlen, weite Verbreitung und eine dynamische Weiterentwicklung.

Jedoch ist freie Software nicht wirklich frei, sondern unterliegt komplexen Lizenzbedingungen, die unbedingt zu beachten sind. Für Verträge und Leistungen im Zusammenhang mit Open Source Software gelten insoweit keine anderen Regeln als für andere Software. Daher sind diese auch mit derselben großen Sorgfalt zu prüfen und zu gestalten.

Checkliste

  • Freie Software ist eine Frage der Freiheit, nicht des Preises.
  • Auch freie Software unterliegt Lizenzbedingungen.
  • Der Quellcode ist frei zugänglich, die Software kann frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden.
  • Je nach Lizenztyp muss die freie Software wieder nach den Richtlinien veröffentlicht werden wie die ursprüngliche Software. Es dürfen keine rechtlichen Einschränkungen hinzukommen.
  • Rechte und Pflichten richten sich nach der Vertragsart.
  • Anwendbares Recht und Rechtswahlklauseln sind zu beachten.