Vom Experten gut beraten

Wer anhängige Verfahren kennt, kann teure Streitigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden

Dass es sich sehr lohnt, anhängige BFH-Verfahren im Blick zu haben, beweist immer wieder der Jahresbericht des Bundesfinanzhofs. Die Erfolgsquoten lagen zuletzt bei Revisionen mit 44 Prozent und bei den Nichtzulassungsbeschwerden mit 19 Prozent über den Vorjahreswerten. Fast bei der Hälfte der Revisionsverfahren waren die Steuerzahler also erfolgreich. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden sieht es hingegen nicht ganz so rosig aus. Aber immerhin in etwa jedem fünften Verfahren machte sich die Beschwerde bezahlt.

Checkliste: 25 wichtige neu anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof

  • Ist Voraussetzung für die Anerkennung von Unterbringungskosten pflegebedürftiger Menschen als außergewöhnliche Belastungen, dass es sich um ein Pflegeheim mit umfassendem Leistungsangebot handelt? Oder ist auch die Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft begünstigt?

    (Aktenzeichen beim BFH: VI R 40/20

 

  • Sind Kinderbetreuungskosten von Eltern im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen?

    (Aktenzeichen beim BFH: III R 54/20)

 

  • Greift bei der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften die Ausnahme für selbstbewohnte Immobilien auch dann, wenn ein voll erschlossenes Gartenhaus mit 60 Quadratmeter Wohnfläche in einer Kleingartenanlage verkauft wird, das baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf?

    (Aktenzeichen beim BFH: IX R 5/21)

 

  • Dürfen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens im Wege der Fahrtenbuch-Methode einzelne nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden oder ist in diesen Fällen zwingend die pauschale (und im Streitfall ungünstigere) Ein-Prozent-Regelung anzuwenden?

    (Aktenzeichen beim BFH: VI R 44/20)

 

  • Mindern selbst getragene Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die häusliche Garage den nach der Ein-Prozent-Methode ermittelten geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens nur dann, wenn eine arbeitsvertragliche Verpflichtung besteht, das Fahrzeug in einer Garage abzustellen?

    (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 29/20)

 

  • Mindern die anlässlich der privaten Nutzung eines Dienstwagens von einem Arbeitnehmer selbst getragenen Mautgebühren sowie Fähr- und Parkkosten den nach der Ein-Prozent-Methode ermittelten geldwerten Vorteil für die Privatnutzung?

    (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 32/20)

 

  • Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt, eine Leasing-Sonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Pkw verlagert? Ist eine Leasing-Sonderzahlung – zum Nachteil des Steuerzahlers – im Rahmen der Kostendeckelung periodengerecht über die gesamte Laufzeit zu verteilen?

    (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 1/21)

 

  • Ist die Auffassung der Finanzverwaltung in den amtlichen Lohnsteuer-Hinweisen zutreffend, wonach ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber für ein Euro verkauft und es anschließend zur privaten Nutzung lohnsteuerfrei wieder zur Verfügung gestellt bekommt?

    (Aktenzeichen beim BFH: VI R 49/20)

 

  • Ist die Regelung im Einkommensteuergesetz zu anschaffungsnahe Herstellungskosten normspezifisch so auszulegen, dass sie auch Entnahmen aus dem Betriebsvermögen umfasst?

    (Aktenzeichen beim BFH: IX R 7/21)

 

  • Sind die Kosten für die Überlassung von Ferienwohnungen durch einen Lohnsteuerhilfeverein an seine selbständigen Beratungsstellenleiter abzugsfähig, wenn sich am selben Ort ein Tagungsraum befindet, der aber von den Gästen nicht aufgesucht wird? Kommt in diesem Fall das Betriebsausgaben-Abzugsverbot für sog. Gästehäuser nicht zur Anwendung?

    (Aktenzeichen beim BFH: XI R 37/20)

 

  • Sind die Kosten für die Strafverteidigung im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Einkommensteuerhinterziehung bei einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens regelmäßig privat veranlasst. so dass sie nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind? Ist im Hinblick auf einen Abzug als außergewöhnliche Belastungen eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Gebührenordnung als nicht zwangsläufig anzusehen?

    (Aktenzeichen beim BFH: X R 34/20)

 

  • Führt die Zuteilung von Aktien im Rahmen der Ausgliederung des Bezahlsystems PayPal aus dem Unternehmen eBay (sog. Spin-Off) zu einer Abspaltung, so dass keine Einkommensteuer anfällt?

    (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 15/20)

 

  • Handelt es sich bei der von einer Bank aufgrund eines widerrufenen Darlehensvertrags gezahlten Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen um steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen? Oder kommt es wirtschaftlich betrachtet zu einer Reduzierung der Zinslast und damit zu keinen Kapitalerträgen?

    (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 5/21)

 

  • Ist im Hinblick auf einen Anspruch auf Kindergeld bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, eine nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) an das Kind gezahlte Rente zu berücksichtigen? Oder gehört die Rente nicht zu den eigenen einzusetzenden finanziellen Mittel eines Kindes, da sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt ist?

    (Aktenzeichen beim BFH: III R 7/21)

 

  • Sind die Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Krankenhausärzte im Rahmen von Chefarztambulanzen und die verbilligte Abgabe von Speisen und Getränken an Mitarbeiter in der Krankenhauscafeteria dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem steuerfreien Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH zuzuordnen?

    (Aktenzeichen beim BFH: V R 2/21)

 

  • Kann trotz niedrigem Zinsniveau (und aktuell sogar Minuszinsen) die nicht angemessene Verzinsung einer Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung führen?

    (Aktenzeichen beim BFH: I R 27/20)

 

  • Genügt für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bereits die jederzeitige Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der im EU-Ausland (hier: Spanien) belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung?

    (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 4/21)

 

  • Stellt eine psychische Erkrankung einen zwingenden Grund für einen Auszug aus einem Familienheim dar, so dass trotz Veräußerung innerhalb von zehn Jahren die Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer erhalten bleibt? Oder ist ein zwingender Grund nur gegeben, wenn das Führen eines Haushalts schlechthin unmöglich ist (insbesondere bei Pflegebedürftigkeit)?

    (Aktenzeichen beim BFH: II R 1/21)

 

  • Ist die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen?

    (Aktenzeichen beim BFH: II R 7/21)

  • Ist bei kostspieligen Sportarten wie Motor-, Flug- oder Segelsport von einer Förderung der Allgemeinheit auszugehen, obwohl Durchschnittsverdiener sich die Vereinszugehörigkeit nicht leisten können?

    (Aktenzeichen beim BFH: V R 43/20)

 

  • Ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann ein begünstigter Zweckbetrieb, wenn die Körperschaft diesen zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt? Ist konkret die Abnahme von Jägerprüfungen durch einen Jagdverein als begünstigter Zweckbetrieb anzusehen?

    (Aktenzeichen beim BFH: V R 26/20)

 

  • Unterliegen – anders als bei Pauschalreisen – die für die Überlassung von Ferienunterkünften gezahlten Entgelte der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer, wenn ein Reiseveranstalter bei der Weitervermietung an Feriengäste keine Zusatzleistungen erbringt?

    (Aktenzeichen beim BFH: III R 59/20)

 

  • Ist die Anwendung der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer ausgeschlossen, wenn an einem das Grundstück nutzenden Unternehmen (in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) auch die drei Gesellschafter des Grundstücksunternehmens (in der Rechtsform einer GmbH) mit einer Beteiligung in Höhe von jeweils 0,3 Prozent beteiligt sind? Oder gibt es bei Zwerganteilen eine Bagatellgrenze von zum Beispiel einem Prozent?

    (Aktenzeichen beim BFH: III R 3/21)

 

  • Handelt es sich bei Stromlieferungen über eine Photovoltaikanlage des Vermieters an die Mieter um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien Vermietung oder um eine selbständige Hauptleistung?

    (Aktenzeichen beim BFH: XI R 8/21)

 

  • Sind auch reine notärztliche Bereitschaftsdienste umsatzsteuerbefreite ärztliche Heilbehandlungen?

    (Aktenzeichen beim BFH: V R 8/20)